VbVG | Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
2. Aufl. 2020
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S. VVorwort zur zweiten Auflage
Die 14 Jahre, die seit dem Erscheinen der Erstauflage (2006) verstrichen sind, haben die „VbVG-Landschaft“ nachhaltig verändert. Rechtsprechung gab es damals naturgemäß nicht und als Literatur standen vor allem die Gesetzesmaterialien und zahlenmäßig überschaubare Abhandlungen zur Verfügung, die das neue „revolutionäre“ (Strafrecht für juristische Personen) Gesetz vorstellten und sich ausgehend von den Intentionen des Gesetzgebers mit dessen künftiger Anwendung befassten. Die Problematik war auf das Kriminalstrafrecht und das Finanzstrafrecht beschränkt.
Mittlerweile hat das VbVG einen Expansionskurs eingeschlagen: Es ist in so gut wie alle Rechtsbereiche vorgedrungen, die sich in strukturell vergleichbarer Weise mit der Haftung von juristischen Personen befassen, vor allem mit der Thematik, unter welchen Voraussetzungen diese für ein Fehlverhalten ihrer „Repräsentanten“ einzustehen haben. Insofern kann das materiellrechtliche Kernstück des VbVG – § 3 – bereits als „Exportschlager“ bezeichnet werden, da er regelmäßig im Mittelpunkt solcher Überlegungen steht. Um nur einige Beispiele hervorzuheben, werden etwa im kartellrechtlichen Geldbußenverfahren von der RSpr anal...