UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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Art 18 Aufzeichnungspflichten
Erlässe
Rz 4096-4104 UStR
Literatur
Achatz/Gaigg, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten und buchmäßiger Nachweis im Binnenmarkt, in Achatz, Praxisfragen im USt-Binnenmarkt (1997) 33; Tumpel, MwSt im ig Warenverkehr (1997) 346 ff, 477.
Übersicht
Rz
A. Allgemeines 1
I. EU-Recht 3
II. Umsetzung im UStG 5-13
1. Innergemeinschaftlicher Erwerb 5-7
2. Dreiecksgeschäfte nach Art 25 8, 9
3. Innergemeinschaftliches Verbringen 10, 11
4. Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung von bestimmten sonstigen Leistungen erhält 12, 13
A. Allgemeines
1
Art 18 erweitert für den Binnenmarkt die Aufzeichnungspflichten des § 18 um folgende Fälle:
ig Erwerbe,
Dreiecksgeschäfte gem Art. 25,
ig Verbringungen gem Art 3 Abs 1 Z 1 lit e bis g,
Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung von bestimmten sonstigen Leistungen erhält.
I. EU-Recht
3
Nach Art 242 MwStSyst-RL hat jeder StPfl Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der MwSt und die Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglicht. Art 243 MwStSyst-RL regelt die Aufzeichnungspflichten in den Spezialfällen des ig Verbringens sowie bei der Ausführung bestimmter sonstiger Leistungen.
II. Umsetzung im UStG
1. Innergemein...