UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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Art 6 Steuerbefreiungen
Erlässe
Rz 3941–3960 UStR
Übersicht
Rz
A. Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen 1
B. Steuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb
I. EU-Recht 3–5
II. Steuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, deren Lieferung steuerfrei wäre 7–11
III. Steuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, deren Einfuhr befreit ist 14, 15
IV. Steuerbefreiung für Gegenstände, die zur Ausführung echt steuerfreier Umsätze verwendet werden 17–23
C. Befreiung des Erwerbs im Zolllager und Steuerlager 26
D. Steuerfreiheit der Einfuhr 29–37
E. Keine Steuerfreiheit für Kleinunternehmer bei der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge 41
A. Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
1
Nach Art 138 Abs 1 MwStSyst-RL befreien die Mitgliedstaaten die Lieferungen von Gegenständen, die durch den Verkäufer, den Erwerber oder für ihre Rechnung nach Orten außerhalb ihres jeweiligen Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert werden, von der Steuer, wenn diese Lieferung an einen anderen StPfl oder an eine nichtstpfl juristische Person bewirkt wi...