UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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§ 30 Umstellung langfristiger Verträge
Literatur
Heidinger, Die Geschäftsraummiete ab , SWK 1995, A 372, Mayrhofer, Nochmals: Die Geschäftsraummiete ab , SWK 1995, A 572; Knecht/Lehner, Ordinationsmiete und USt ab 1997, SKW 1997, S 325.
Übersicht
Rz
A. Allgemeines 1
B. Anwendungsvoraussetzungen 3-5
C. Konsequenzen 7-9
A. Allgemeines
1
Die Vorschrift regelt die Auswirkungen der Einführung des UStG 1994 am auf die zivilrechtlichen Preisvereinbarungen. Die Bestimmung ist sinngemäß auf jede Gesetzesänderung anzuwenden. Mit der Vollziehung ist auch der BM für Justiz betraut, da es sich um eine zivilrechtliche Bestimmung handelt (§ 31).
B. Anwendungsvoraussetzungen
3
Die Vorschrift kommt nur subsidiär zur Anwendung, also dann, wenn die Parteien keine gesonderte Vereinbarung getroffen haben. Mögliche Anwendungsbereiche sind:
Wegfall oder Einführung einer Steuerbefreiung;
Änderung des Steuersatzes;
Übergang von einer echten in eine unechte Steuerbefreiung oder umgekehrt (Ruppe/Achatz4, § 30 Rz 6);
bisher nicht steuerbare Umsätze werden steuerbar oder umgekehrt (zB infolge der Änderung des Leistungsortes).
4
Der Fall der Ausübung einer Option auf StPfl ist von § 30 nur erfasst, wenn es sich...