UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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§ 29 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
Übersicht
Rz
A. Allgemeines
I. EU-Recht 1, 2
B. Einzelfälle
I. UStG 6–24
1. Fernmeldewesen 8–10
2. Gesundheits- und Sozialbereich 11–20
3. Elektrofahrzeuge 21
4. Grenzüberschreitender Personenverkehr 22
5. Binnenmarktregelung 23, 24
A. Allgemeines
I. EU-Recht
1
Gem Art 1 MwStSyst-RL legt die Richtlinie das gemeinsame MwSt-System fest. Ausschlüsse im Hinblick auf den Vorsteuerabzug können gem Art 176 Abs 2 MwStSyst-RL (entspricht Art 17 Abs 6 der Sechsten EG-RL) beibehalten werden, wenn sie am Tag des Beitritts in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen waren („Stand-Still-Klausel“). Echte Steuerbefreiungen und ermäßigte Steuersätze unter 5%, die zum bestanden haben, dürfen gem Art 110 MwStSyst-RL beibehalten werden. Die Vermietung von Wohnungen darf in Österr weiterhin mit einem ermäßigten Steuersatz von mindestens 10% erfolgen (Art 117 Abs 2 iVm Art 115 MwStSyst-RL).
2
Art 370 bis 396 MwStSyst-RL enthalten weiters umfassende Ausnahmeregelungen und Übergangsbestimmungen mit großzügigen Fristen, die an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtet sind. Für Österr wurden insb folgen...