UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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§ 24a Sonderregelung für Anlagegold
Literatur
Melhardt, Neue EG-RL zur ustlichen Behandlung von Anlagegold, SWI 1998, 481; Gaedke, Unbekannte Probleme bei der Lieferung von Goldmaterial und Halbfertigerzeugnissen, .
Übersicht
Rz
A. EU-Recht 1–8
B. Vorsteuerabzug bei steuerfreier Lieferung von Anlagegold
I. Allgemeines zum Vorsteuerabzug für Vorumsätze 11
II. Aufgrund Option steuerpflichtiger Vorumsatz 12
III. Vorumsatz bei Umwandlung in Anlagegold 13
IV. Vorumsatz von sonstigen Leistungen zur Veränderung des Goldes 14
C. Vorsteuerabzug bei Herstellung oder Umwandlung von Anlagegold 16–18
D. Aufzeichnungspflichten 21, 22
E. Option zur Steuerpflicht für Lieferungen von Anlagegold 26–28
F. Option für die Vermittlung von Lieferungen von Anlagegold 31
A. EU-Recht
1
Die Sonderregelung für Anlagegold wurde zunächst aufgrund der RL 98/80/EG des Rates v zur Ergänzung der 6. MwSt-RL eingefügt und war von den Mitgliedstaaten mit umzusetzen. Nunmehr finden sich die Regelungen hinsichtlich der Umsätze mit Anlagegold in Art 346 ff MwStSyst-RL.
2
Art 346 MwStSyst-RL enthält eine Definition von Anlagegold, welche Goldmünzen einbezieht, deren Wert in erster Linie auf dem Preis des in ihnen enthaltenen Goldes beruht. Aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit für die mit derartigen Münzen handelnden Wirtschaftsbeteiligten sollte alljährlich ein Verzeichnis der Münzen erstellt werden, auf die die Regelung für Anlagegold anzuwenden ist. Ein solches Verzeichnis schließt die Steuerbefreiung von Münzen, die in dem Verzeichnis nicht enthalten sind, aber die Kriterien für Anlagegold erfüllen, nicht aus.