BAO | Bundesabgabenordnung
6. Aufl. 2017
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Verordnung der Bundesregierung über die Formulare für Zustellvorgänge (Zustellformularverordnung – ZustFormV)
BGBl 1982/600, idF BGBl II 2015/406
Auf Grund des § 27 des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982, wird verordnet:
Anlage
Für die Formulare 1 und 9 bestehen folgende technische Spezifikationen:
Das Formular hat eine Lochung mit einem Durchmesser von 6 mm (+/– 0,5 mm) aufzuweisen. Das Lochmittel befindet sich 15 mm (+/– 1 mm) oberhalb der unteren Papierkante in einem Abstand von 10 mm (+/– 1 mm) vom linken Papierrand.
Der linke Papierrand und die obere Papierkante des Formulars haben eine Abschrägung aufzuweisen. Die Abschrägung ist durch Wegstanzen der linken oberen Ecke des Formulars vorzunehmen, wobei von dieser Ecke jeweils 10 mm nach rechts und nach unten gemessen werden.
(Formular nicht abgedruckt)