KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz
1. Aufl. 2018
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§ 12
Literatur
Bartsch, Kommentar zum GBG7 (1933); Baums, Recht der Unternehmensfinanzierung (2016); Exner, Hypothekenrecht II (1881); Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Großkommentar zum ABGB – „Klang“ (2016); Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht2 (2015); Kodek (Hrsg), Kommentar zum Grundbuchsrecht2 (2016); Krejci, Unternehmensrecht mit Wertpapierrecht5 (2013); Reindl, Kuratorengesetz: Darf ein Gesetz einem Investor einen Kurator aufzwingen? JBl 2012, 409; Säcker/Rixecker/Oetker (Hrsg), Münchener Kommentar zum BGB. Band VII: Sachenrecht7 (2017); Staudinger (Hrsg), Kommentar zum BGB. Buch 3: Sachenrecht16 (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | ||
II. | Fassung des Grundbucheintrags | ||
III. | Rechtsnatur des Pfandrechts | ||
A. | Einheitliche Sicherstellung der Anleihegläubiger | ||
B. | Entstehung des Pfandrechts |
I. Regelungsinhalt
1
Während § 11 die Voraussetzungen für die Eintragung im Grundbuch festlegt, regelt § 12 den genauen Inhalt des Grundbucheintrags. Das Gesetz zieht hier die Konsequenz aus dem Umstand, dass bei Teilschuldverschreibungen eine Vielzahl von unbekannten Berechtigten besteht, die schon aus rein faktischen Gründen nicht jeweils individuell im Grundbuch eingetragen we...