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KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz
Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 8

Ulla Reisch

Literatur

Vgl § 1 KurG und § 9 KurG; vgl Exkurs Insolvenzrechtliche Bestimmungen.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck der Bestimmung
1
B.
Historische Entwicklung
2
II.
Zum Inhalt der Regelungen des § 8
A.
Mündliche und schriftliche Berichterstattung durch den Kurator
3, 4
B.
Inhalt der Berichterstattung durch den Kurator
5- 8
C.
Rechtsfolgen einer unzureichenden Berichterstattung
9- 12
D.
Möglichkeit zur Stellungnahme für öffentliche Aufsichtsorgane
13, 14
E.
Rechtsfolgen der Verweigerung bzw der Nichteinräumung einer Gelegenheit zur Erstellung einer Stellungnahme gegenüber öffentlichen Aufsichtsorganen
15, 16

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck der Bestimmung

1

§ 8 KurEG regelt einerseits die Erstattung eines (mündlichen) Berichts durch den Kurator im Rahmen der Versammlung der Teilschuldverschreibungsbesitzer und sieht darüber hinaus eine Möglichkeit zur Stellungnahme für öffentliche Aufsichtsorgane im Rahmen der Versammlung vor.

B. Historische Entwicklung

2

§ 8 KurEG wurde seit dem Inkrafttreten des KurEG nicht geändert.

II. Zum Inhalt der Regelungen des § 8

A. Mündliche und schriftliche Berichterstattung durch den Kurator

3

Um den bei der Versammlung erschienenen Teilschuldverschreibungsb...

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