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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 8

Ulla Reisch

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck der Regelung
1
B.
Historische Entwicklung
2
II.
Zum Inhalt der Regelungen des § 8 KurG
A.
Die vertretenen Besitzer von Teilschuldverschreibungen
3
1.
Arten der Verwahrung
4, 5
2.
Nachweis des Besitzes
613
B.
Information über wesentliche Tatsachen
1418
C.
Art der Informationserteilung/praktische Handhabung
1922
D.
Informationsverpflichtung und ad-hoc Publizität
23, 24

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck der Regelung

1

§ 8 KurG regelt die Informationserteilung durch den Kurator im Verhältnis zu den von ihm vertretenen Teilschuldverschreibungsbesitzern, also im „Innenverhältnis“.

B. Historische Entwicklung

2

§ 8 KurG wurde seit dem Inkrafttreten des KurG nicht geändert.

II. Zum Inhalt der Regelungen des § 8 KurG

A. Die vertretenen Besitzer von Teilschuldverschreibungen

3

Aus der Formulierung von § 8 KurG ist der Schluss zu ziehen, dass vor der Übermittlung von Informationen zu überprüfen ist, dass der Informationsempfänger tatsächlich Besitzer einer Teilschuldverschreibung ist. Dabei ergibt sich bei der heute üblichen Girosammelverwahrung und der Übertragung von Teilschuldverschr...

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