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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 7

Ulla Reisch

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck der Bestimmung
1
B.
Historische Entwicklung
2
II.
Zum Inhalt der Regelungen des § 7 KurG
A.
Vorliegen besonderer staatlicher Aufsicht
3
B.
Umfang des Auskunftsanspruchs
48
C.
Art der Auskunftserteilung, Durchsetzung und Amtsverschwiegenheit
912

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck der Bestimmung

1

§ 7 KurG regelt einen dem Kurator zustehenden Auskunftsanspruch gegenüber öffentlichen Aufsichtsorganen, sofern der Emittent unter staatlicher Aufsicht steht.

B. Historische Entwicklung

2

§ 7 KurG wurde seit dem Inkrafttreten des KurG nicht geändert.

II. Zum Inhalt der Regelungen des § 7 KurG

A. Vorliegen besonderer staatlicher Aufsicht

3

Zum Begriff der besonderen staatlichen Aufsicht siehe § 3 KurG Rz 3.

B. Umfang des Auskunftsanspruchs

4

Der Umfang des Auskunftsanspruchs des Kurators ist in § 7 KurG dahingehend definiert, dass der Kurator seitens des Aufsichtsorgans durch die Erteilung der für die Erfüllung seiner Aufgaben nötigen Auskünfte zu unterstützen ist.

5

Jedenfalls von der Auskunftserteilung nicht umfasst sind daher Informationen, die in keinem Zusammenhang mit einer g...

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