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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 16

Gregor Sloboda

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundlagen
1
II.
Zum Inhalt der Regelung des § 16 KurEG
A.
Grundwertungen des AußStrG
2
B.
Rechtsmittellegitimation
1.
Kurator
3
2.
Vertrauensleute
4
3.
Emittent
5
4.
Besitzer
610
5.
Sonstige
C.
Beschränkung der Rechtsmittelgründe
1214
D.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
E.
Veröffentlichung von Beschlüssen
16, 17
F.
Nachweis der Berechtigung
G.
Rechtsmittelverfahren
19, 20

I. Grundlagen

1

§ 16 KurEG enthält nähere Bestimmungen über die zulässigen Rechtsmittel. Die Bestimmung regelt nach ihrem Wortlaut nur das Rekursrecht der Besitzer der Teilschuldverschreibungen gegen Beschlüsse, die einem Antrag auf Genehmigung zumindest teilweise stattgeben. Die Regelung des § 16 KurEG ist jedoch nicht als abschließende Regelung des Rekursrechts anzusehen; vielmehr ist in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des AußStrG zurückzugreifen.

II. Zum Inhalt der Regelung des § 16 KurEG

A. Grundwertungen des AußStrG

2

Gemäß § 45 AußStrG ist – sofern es sich nicht um einen bloß verfahrensleitenden Beschluss handelt – grundsätzlich jeder Beschluss anfechtbar, soweit ein Rechtsmittel nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist. Rechtsmittellegitimation kommt dabei grundsätzlich allen Parteien iSd § 2 AußStrG zu. Vorausset...

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