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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 15

Ulla Reisch

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck der Regelung
1
B.
Historische Entwicklung
2
II.
Zum Inhalt der Regelung des § 15 KurEG
37
A.
Rechtsfolgung einer Verletzung von § 15 KurEG
8, 9

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck der Regelung

1

§ 15 KurEG sieht eine Möglichkeit für den Kurator vor, die Einberufung einer weiteren Versammlung der Teilschuldverschreibungsbesitzer zu verlangen, wenn ein Antrag noch nicht von der Versammlung der Teilschuldverschreibungsbesitzer behandelt wurde. Ebenso kann das Kuratelsgericht die Einberufung einer derartigen neuerlichen Versammlung von Amts wegen verfügen.

B. Historische Entwicklung

2

§ 15 KurEG wurde seit dem Inkrafttreten des KurEG nicht geändert.

II. Zum Inhalt der Regelung des § 15 KurEG

3

Das KurEG geht von der Grundkonzeption aus, dass in einer Kuratelssache nur eine Versammlung der Teilschuldverschreibungsbesitzer durchzuführen ist (dies offenbar im Hinblick auf den mit einer „Tagfahrt“ verbundenen Zeit- und Kostenaufwand für die Teilschuldverschreibungsbesitzer und die zur Zeit des Inkrafttretens des KurEG beschränkten Reisemöglichkeiten). Wenn von dieser ...

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