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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 13

Hans-Georg Kantner

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck der Regelung
1
B.
Historische Entwicklung
2, 3
II.
Zum Inhalt der Regelung des § 13 KurEG
A.
Vertrauensmänner sind zu hören
47
B.
Vorlage der Äußerung der Vertrauensleute
811
C.
Zustellung des Beschlusses an die Vertrauensleute und deren Rekursrecht
1215

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck der Regelung

1

Die Vertrauensmänner sind vom Kurator vor der Vornahme von wichtigen Geschäften zu informieren und deren Meinung und Stellungnahme ist einzuholen. Wichtige Entscheidungen des Gerichts können sie anfechten.

B. Historische Entwicklung

2

Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte Vertrauensmänner überhaupt nicht vorgesehen. Erst während der ausführlichen Beratungen im Herrenhaus wurde rasch klar, dass die Besitzer der Wertpapiere nur dann wirksam am Verfahren würden teilnehmen können, wenn sie ein aus ihrer Mitte gewähltes ...

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