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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 5

Ulla Reisch

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
A.
Inhalt und Zweck der Regelung
1
B.
Historische Entwicklung
2
II.
Zum Inhalt der Regelung des § 5 KurEG
A.
Informationsverpflichtung des Kurators hinsichtlich des Edikts im Verhältnis zu bekannten Teilschuldverschreibungsbesitzern
36
B.
Information gegenüber öffentlichen Aufsichtsorganen
7, 8
C.
Einzuhalten Fristen
9, 10

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck der Regelung

1

§ 5 KurEG regelt einerseits eine besondere Informationsverpflichtung des Kurators gegenüber bekannten Teilschuldverschreibungsbesitzern hinsichtlich des Edikts, mit dem eine Versammlung der Teilschuldverschreibungsbesitzer anberaumt wird (Edikt gem § 3 KurEG). Andererseits regelt § 5 KurEG eine Informationsverpflichtung des Kuratelsgerichts hinsichtlich des erwähnten Edikts im Verhältnis zu öffentlichen Aufsichtsorganen.

B. Historische Entwicklung

2

§ 5 KurErG wurde seit dem Inkrafttreten des KurEG nicht geändert.

II. Zum Inhalt der Regelung des § 5 KurEG

A. Informationsverpflichtung des Kurators hinsichtlich des Edikts im Verhältnis zu bekannten Teilschuldverschreibungsbesitzern

3

Über die in § 4 KurEG vorgesehene...

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