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Kalss/Moser (Hrsg)

KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3621-4

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Dokumentvorschau
Kalss/Moser (Hrsg) - KurG | Kuratorengesetz & Kuratorenergänzungsgesetz

§ 17

Christoph Moser

Übersicht der Kommentierung


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I.
Eingeschränkte Anwendung des KurG auf Bund, Land und Gemeinden
13
II.
Bestätigungen iSv § 14, 15 KurG
4

I. Eingeschränkte Anwendung des KurG auf Bund, Land und Gemeinden

1

§ 17 KurG stellt klar, dass auf Schuldverschreibungen, die von der Republik Österreich, von Bundesländern, Bezirken oder Gemeinden ausgegeben werden, die Bestimmungen des Kuratorengesetz grundsätzlich keine Anwendung finden. Eine Ausnahme davon sind hypothekarisch besicherte Schuldverschreibungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden; mangels einer Qualifikation eines Bezirks als Gebietskörperschaft hat der Verweis auf Bezirke zum heutigen Tage keinerlei Relevanz mehr.

2

Eine Teilanwendung des KurG verbleibt in den Fällen, in denen Bund, Land oder Gemeinden hypothekarisch besicherte Schuldverschreibungen ausgegeben haben und eine Pfandbestellungsurkunde errichtet wu...

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