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Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn

HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4837-8

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Dokumentvorschau
Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn - HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

§ 15 Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen

Georg Kudrna

Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 11)

Siehe Erläuterungen zu § 14.

Erläuterungen (IA 3087/A XXVII. GP 35)

Als zusätzliche Instrumente der Unterstützung der Hinweisgebung im Vergleich zum geltenden Recht ist wie die Verankerung der internen Meldekanäle Einrichtung und Verfahren der externen Meldekanäle neuartig und wesentlich.

In den Art. 10 bis 14 und 16 bis 18 schreibt die Richtlinie für die externen Meldekanäle konkret die Eignungsvoraussetzungen, die Verfahrensabläufe und -garantien vor und dass externer Meldekanal eine Behörde sein muss (Art. 11 Abs. 1). Die Richtlinie lässt aber offen, wie viele externe Meldestellen eingerichtet werden können, ob diese schon Teil des bestehenden Behördensystems sein können oder neu eingerichtet werden und für welches Rechtsgebiet sie tätig sind.

Der Entwurf zielt auf eine Zentrierung der externen Stellen so weit wie möglich ab. Eine einheitliche Anlaufstelle für alle externen Hinweise ergibt einige Vorteile: Sie erspart komplexe Fragen der Zuständigkeit für jeden der sachlichen Anwendungsbereiche der Richtlinie, die sich bei mehreren externen Meldestellen stellen würden. Für Hinweisge...

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