Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn

HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4837-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn - HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

§ 5 Begriffsbestimmungen

Elias Schönborn

Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 6 f)

Zum Zweck einer wesentlichen Textverknappung und um den Zentralbegriffen der Richtlinie in den Umsetzungsvorschriften einen möglichst eindeutigen Inhalt zu geben, enthält der Entwurf in § 5 eine Reihe von Legaldefinitionen. Dabei handelt es sich zum Teil (z. B. bei den Begriffen „interne“ oder „externe Stelle“, „Unternehmen“, „juristische Person des öffentlichen Rechts“, „Rechtsträger“) um eigens für die speziellen Regelungszwecke des HSchG gewählte Festlegungen der Begrifflichkeit und ihrer Bedeutung.

Besonders zu erläutern wären folgende Begriffe:

Zu Z 6: Dem Begriff „juristische Person des öffentlichen Rechts“ entspricht in der Richtlinie der Begriff „juristische Person des öffentlichen Sektors“ (z. B. in Art. 8 Abs. 9 der Richtlinie). In Umsetzung der Richtlinie spielt der Bedeutungsumfang von „juristischer Person des öffentlichen Sektors“ vor allem eine Rolle hinsichtlich der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen (erster und zweiter Hauptstück des HSchG). Nach der Richtlinie ist die öffentliche Hand (Hoheitsverwaltung und näher zu bestimmende Privatwirtschaftsverwaltung) zur Einrichtung interner Meldestell...

Daten werden geladen...