HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 27 Vollziehung
Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 15)
Die Vollzugsklausel folgt der Aufgabenverteilung im HSchG, die insgesamt zu einer Vollzugszuständigkeit jedes einzelnen Bundesministers und jeder einzelnen Bundesministerin führt: s. dazu die in den § 8 bis 13, 15 Abs. 2 und 3 und 16 bis 24 gelegenen Zuständigkeiten.