Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn

HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4837-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn - HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

§ 24 Strafbestimmungen

Sonja Karpf

Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 13)

Die im Entwurf getroffene Entscheidung darüber, welche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Hinweisgebung von Strafe bedroht sind, beruht in erster Linie auf Art. 23 der Richtlinie. Art. 23 der Richtlinie verpflichtet zur Festlegung von Sanktionen, die wirksam, angemessen und abschreckend sein müssen und zählt in Abs. 1 und 2 Straftatbestände auf, die die Umsetzungsvorschriften jedenfalls enthalten müssen.

Der Entwurf geht in der Auswahl der Straftatbestände nicht über die Richtlinie hinaus. Insbesondere ist keine Strafdrohung für das Unterlassen der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems durch gem. § 11 Abs. 1 HSchG dazu Verpflichtete vorgesehen. Als Alternative zur Strafandrohung baut das HSchG auf Beweggründe, die zur Implementierung eines internen Meldewesens für Hinweise anhalten sollen: die Einsicht in die Vorteile des Bemühens um rechtskonforme Vorgänge für den jeweiligen Rechtsträger, die Bevorzugung des internen Umgangs mit Hinweisen auf Rechtsverletzungen gegenüber einer potenziell öffentlichkeitswirksamen externen Hinweisgebung, die Wahrnehmung interner Hinweise als Beweis einer im Wesen loyalen, auf konstru...

Daten werden geladen...