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Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn

HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4837-8

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Dokumentvorschau
Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn - HSchG I HinweisgeberInnenschutzgesetz

§ 17 Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen

Georg Kudrna

Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 11)

Siehe Erläuterungen zu § 14.

Erläuterungen (IA 3087/A XXVII. GP 36).

Siehe Erläuterungen zu § 16.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Behandlung von Hinweisen (Abs 1)
2
A.
Unparteiliche Behandlung
3
B.
Vertrauliche Behandlung
4
C.
Sorgfältige und vollständige Behandlung
5
D.
Redliche Behandlung
6
E.
Klassifizierte Informationen
7
III.
Arten von Hinweisen (Abs 2)
8
IV.
Verfahren bei Hinweisen
A.
(Keine) Eingangsbestätigung
9
B.
Überprüfung des Hinweises (Abs 3)
C.
Offenkundig falsche Hinweise
D.
Weitere Stichhaltigkeitsprüfung
1214
1.
Eindeutig geringfügige Rechtsverletzung
1519
2.
Identer Hinweis
2022
E.
Weiterleitung an zuständige externe Stelle
F.
Weiteres Verfahren
1.
Persönliches Treffen auf Verlangen des Hinweis- gebers
2.
Einholung weiterer Auskünfte beim Hinweisgeber
3.
Ergänzung und Korrektur (Abs 5)
4.
Information über (Zwischen-)Ergebnis (Abs 6)
2729
5.
Setzung weiterer gebotener Schritte
3032

I. Allgemeines

1

§ 17 regelt das Verfahren der externen Hinweisgebersysteme bzw für externe Hinweise und Folgemaßnahmen. Die Bestimmung ist in weiten Teilen inhaltsgleich mit § 13, welcher das Verfahren ...

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