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Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn

HSchG | HinweisgeberInnenschutzgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4837-8

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Kudrna/Karpf/Kitzberger/Schönborn - HSchG | HinweisgeberInnenschutzgesetz

§ 17 Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen

Georg Kudrna

Erläuterungen (210/ME XXVII. GP 11)

Siehe Erläuterungen zu § 14.

Erläuterungen (IA 3087/A XXVII. GP 36).

Siehe Erläuterungen zu § 16.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Behandlung von Hinweisen (Abs 1)
2
A.
Unparteiliche Behandlung
3
B.
Vertrauliche Behandlung
4
C.
Sorgfältige und vollständige Behandlung
5
D.
Redliche Behandlung
6
E.
Klassifizierte Informationen
7
III.
Arten von Hinweisen (Abs 2)
8
IV.
Verfahren bei Hinweisen
A.
(Keine) Eingangsbestätigung
9
B.
Überprüfung des Hinweises (Abs 3)
C.
Offenkundig falsche Hinweise
D.
Weitere Stichhaltigkeitsprüfung
12- 14
1.
Eindeutig geringfügige Rechtsverletzung
15- 19
2.
Identer Hinweis
20- 22
E.
Weiterleitung an zuständige externe Stelle
F.
Weiteres Verfahren
1.
Persönliches Treffen auf Verlangen des Hinweis- gebers
2.
Einholung weiterer Auskünfte beim Hinweisgeber
3.
Ergänzung und Korrektur (Abs 5)
4.
Information über (Zwischen-)Ergebnis (Abs 6)
27- 29
5.
Setzung weiterer gebotener Schritte
30- 32

I. Allgemeines

1

§ 17 regelt das Verfahren der externen Hinweisgebersysteme bzw für externe Hinweise und Folgemaßnahmen. Die Bestimmung ist in weiten Teilen inhaltsgleich mit § 13, welcher das Verfahren ...

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