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BFGjournal 1, Jänner 2022, Seite 17

Gemischte Schenkung oder Veräußerung einer Liegenschaft

Markus Knechtl

Gemischte Schenkungen können im Ergebnis entweder entgeltlich oder unentgeltlich sein. Erreicht der Gegenwert 75 % der hingegebenen Sache, liegt idR ein entgeltlicher Vorgang vor.

1. Der Fall

Im Jahr 1978 erwarben der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin eine Liegenschaft mit einer Fläche von 4.050 m2 und errichteten darauf ein Einfamilienhaus. Der Beschwerdeführer wandte sich an das zuständige Finanzamt und begehrte eine Auskunft, ob eine Übertragung der Liegenschaft an eine Tochter samt Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die anderen Kinder unter die Immobilienertragsteuerpflicht fällt. Nach Ansicht des Finanzamtes musste von einem grundsätzlichen Immobilienertragsteuertatbestand ausgegangen werden.

Im Jahr 2016 übergaben der Beschwerdeführer und seine Ehegattin die Liegenschaft an eine ihrer Töchter. Ein Wohnungsgebrauchsrecht und ein Fruchtgenuss am gesamten Garten sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot wurden für den Beschwerdeführer und seine Gattin eingeräumt. Zusätzlich verpflichtete sich die Übernehmerin, an jede ihrer drei Geschwister eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 211.044,70 Euro, ges...

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