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BFGjournal 1, Jänner 2022, Seite 6

Keine Anwendung des § 24 EStG bei teilweiser Veräußerung eines Mitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung des gesamten Sonderbetriebsvermögens?

Sabine Kanduth-Kristen

Der Gewinn aus der Veräußerung eines prozentuellen Anteils an einer Mitunternehmerschaft gilt nach Ansicht des BFG nicht als Veräußerungsgewinn gem § 24 EStG, wenn nicht ein bestimmter Mitunternehmeranteil bestehend aus Gesellschaftsanteil und allfällig vorhandenem Sonderbetriebsvermögen veräußert wird. Bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen muss auch dieses aliquot zum Gesellschaftsanteil mitveräußert werden.


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RV/5101414/2020, Revision zugelassen und eingebracht.

1. Der Fall

Herr A B war bereits seit 1992 Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma B G GmbH, welche durch eine errichtende Umwandlung gem Art II UmgrStG mit ihrem Vermögen als Ganzes in der neu entstandenen Beschwerdeführerin (GmbH & Co KG) aufgegangen ist. Durch die errichtende Umwandlung der Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wechselte der bisher im Privatvermögen des A B gehaltene und an die GmbH vermietete Grund und Boden im Ausmaß von rd 10.000 m2 (bestehend aus drei Grundstücken) umwandlungsbedingt in das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters A B. Nach dem vom BFG festgestellten Sachverhalt stand das Sonderbetriebsvermögen in einem funktional wesentlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der...

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