Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils ohne Sonderbetriebsvermögen: Veräußerungsgewinn gem § 24 EStG, aber kein Hälftesteuersatz gem § 37 Abs 5 EStG
immo aktuell 2023/9
§ 24 Abs 1 EStG, § 37 Abs 5 EStG
Nach § 24 Abs 1 Z 1 TS 3 EStG liegt ein Veräußerungsgewinn vor, wenn ein Anteil eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, veräußert wird. Nach der Rechtsprechung des VwGH gilt dies nicht nur für die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils, sondern auch, wenn nur eine quotale Veräußerung des Anteils erfolgt […]. Gehört eine Liegenschaft zu den wesentlichen Grundlagen des Betriebs und wird sie im Zuge der Veräußerung aller übrigen wesentlichen Grundlagen zurückbehalten, so reicht es aus, wenn dem Erwerber unter Mitwirkung des Veräußerers die Nutzung an der Liegenschaft verschafft wird.
§ 37 Abs 5 EStG begünstigt nicht alle Tatbestände des § 24 Abs 1 EStG, sondern nur die Betriebsveräußerung (also die Veräußerung des gesamten Betriebs) und die Betriebsaufgabe. Eine Teilbetriebsveräußerung ist von dieser Bestimmung nicht erfasst; der Steuerpflichtige muss seinen gesamten Betrieb veräußern oder aufgeben. Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen ist insoweit einer Betriebsveräußerung gleichzuhalten […]. Da § 37 Abs 5 EStG die Veräußerung des gesamten Betriebs verlangt, bedeutet dies auch für Mitunternehmeranteile, dass der gesamte Mitunternehmeran...