Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Hälftesteuersatz bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ohne Sonderbetriebsvermögen
Entscheidung: Ro 2022/15/0006 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: §§ 24 Abs 1 und 4, 37 Abs 1 und 5 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH – deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer die natürliche Person N war – wurde nach Art II UmgrStG in eine GmbH & Co KG errichtend umgewandelt. Dadurch wechselten bisher im Privatvermögen des N gehaltene (und bisher an die GmbH vermietete) Grundstücke in das Sonderbetriebsvermögen des N. In der Folge veräußerte N (älter als 60 Jahre) von seinem 100%igen Kommanditanteil 75 % an zwei Erwerber, das Sonderbetriebsvermögen wurde nicht mitveräußert. Anschließend legte er seine Geschäftsführungsfunktion zurück.
Der Veräußerungsgewinn des 75%igen Kommanditanteils wurde in der Feststellungserklärung der GmbH & Co KG erklärt und in der Einkommensteuererklärung des N als Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG erfasst und die Hälftesteuersatzbegünstigung gemäß § 37 Abs 5 Z 3 EStG beantragt. Das Finanzamt erkannte eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 24 EStG nicht an, weil das Sonderbetriebsvermögen nicht anteilig mitveräußert worden war.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, dass eine synchrone Übertragung von Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen...