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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

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Dokumentvorschau
W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 16a Vorübergehende Betreuungseinrichtungen für Zwecke der Grundversorgung

Materialien zur 2. Nov LGBl 2015/89 der NÖ BO 2014

Zu § 16a

Zu Abs. 1:

Meldepflicht im Sinne des § 16a bedeutet für die örtlichen Baubehörden, dass sie über dem Land NÖ zuordenbare Betreuungseinrichtungen in ihrem Gemeindegebiet informiert werden, dass für sie jedoch keine – über die Feststellung der Vollständigkeit der Unterlagen (Abs. 3) – hinausgehende, insbesondere keine inhaltliche, Prüfverpflichtung bzw. auch kein weiteres (Bewilligungs- oder Anzeige-)Verfahren ausgelöst wird. Sofern die Vorgaben des § 16a eingehalten werden, fehlt überdies ein Anlass für die Einleitung baupolizeilicher Maßnahmen.

Klargestellt ist, dass – unabhängig davon, wer Betreiber der jeweiligen Betreuungseinrichtung ist, – das Land NÖ die Meldung zu erstatten hat. Dabei ist – im Hinblick auf allenfalls notwendige baupolizeiliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Auflassung der Betreuungseinrichtung – gleichzeitig auch die Zustimmung der Grundeigentümer zu erwirken (siehe dazu Abs. 3).

Das Vorhaben ist zwar 2 Wochen vor der jeweiligen „Ausführung“ (das ist beim Neubau von Gebäuden oder Containern deren Errichtung bzw. Aufstellung,...

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