BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 4 Verfahren
Materialien zum NÖ ROG 1976
Antrag zu 8000-19
Die Umsetzung der SUP-Richtlinie wird in der Weise vorgenommen, dass die einzelnen Prüfschritte, ob bzw. in welchem Umfang eine strategische Umweltprüfung durchzuführen ist (unter Einbeziehung der Umweltbehörden), sowohl im Bereich der überörtlichen als auch der örtlichen Raumordnungsprogramme im Verfahrensablauf vorgesehen werden. Die erforderliche Einbindung der Öffentlichkeit bzw. auch einer qualifizierten Öffentlichkeit erfolgt unter Zuhilfenahme der vorhandenen EDV-technischen Möglichkeiten (Internet). Gleichzeitig wird im Fall möglicher grenzüberschreitender Emissionen die Konsultation der jeweils betroffenen Nachbarstaaten im Wege der Vertretungsbehörden des Bundes vorgenommen. Die Veröffentlichung des Ergebnisses einer durchgeführten strategischen Umweltprüfung, die Begründung der Entscheidung sowie allenfalls vorgesehene Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls mittels Internet vorgesehen. (…)
Die Erlassung bzw. Änderung überörtlicher Raumordnungsprogramme einschließlich der jeweiligen Verfahrensbestimmungen wurden den Anforderungen der SUP-Richtlinie entsprechend neu gestaltet. Dies betrifft insbesondere die vorab zu k...