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SWK 32-33, 25. November 2021, Seite 1383

Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2021

Betriebe gewerblicher Art – Verlustrücktrag – COVID-19-Rücklage – Gruppenbesteuerung – Hinzurechnungsbesteuerung – Zinsschranke – höchstgerichtliche Rechtsprechung

Christoph Schlager

Der am veröffentlichte, über 200 Seiten umfassende Körperschaftsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2021 behandelt neben den sich aus der Umsetzung der Anti-BEPS-Richtlinie ergebenden Themen Zinsschranke und hybride Gestaltungen auch zahlreiche kleinere, praxisrelevante Fragestellungen und verarbeitet die höchstgerichtliche Rechtsprechung der letzten beiden Jahre. Dieser Artikel soll einen ersten Überblick über ausgewählte Themen geben und dabei auch auf wichtige Änderungen im Zuge der Begutachtung hinweisen.

1. Neuerungen bei Betrieben gewerblicher Art

Im Zuge der COVID-19-Krise hat sich für manche Betriebe gewerblicher Art die Frage gestellt, ob sie trotz Unterschreitens der Umsatzgrenze von 2.900 Euro nach wie vor eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht erbringen und somit ihren – insbesondere für Zwecke des Vorsteuerabzugs bedeutsamen – Status als Betriebe gewerblicher Art nicht verlieren. Der KStR-Wartungserlass 2021 arbeitet nun die bereits an die Interessenvertretungen ergangenen diesbezüglichen Auskünfte in Rz 70 KStR ein und hält fest, dass ein vorübergehendes Unterschreiten der Grenze von 2.900 Euro insbesondere dann nicht schädlich sei, wenn die Einnahmenerzielung durch äußere Umstände...

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