Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 1228

37.1. Allgemeines

921

Durch die Beschäftigung von Dienstnehmern entstehen dem Dienstgeber

1) Z.B. Urlaub (→ 26.2.6.), Pflegefreistellung (→ 26.3.2.), Krankenstand (→ 25.2.7., → 25.3.7.).

2) Z.B. Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration (→ 26.2.2.).

3) Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (→ 37.2.1.1.), Dienstgeberabgabe (→ 31.3.2.), Dienstgeberbeitrag zum FLAF (→ 37.3.3.).

4) Diese Gruppe der Nebenkosten unterteilt sich in

  • sonstige freiwillige Nebenkosten (z.B. freiwillige Abfertigungen, → 33.3.3.) und in

  • sonstige gesetzliche Nebenkosten (Ausgleichstaxe gem. BEinstG, → 29.6.; BV-Beitrag, → 36.1.3.; Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien, → 37.4.2.; Kommunalsteuer, → 37.4.1.; Zuschlag zum DB, → 37.3.4.; Auflösungsabgabe, → 37.2.4.2..

Die außerbetriebliche Abrechnung umfasst die Verrechnung

  • der einbehaltenen gesetzlichen Abzüge, die vom Dienstnehmer zu tragen sind, und

  • der gesetzlichen Sozialleistungen zuzüglich der sonstigen gesetzlichen Nebenkosten, die vom Dienstgeber zu tragen sind,

mit den entsprechend dafür vorgesehenen Stellen.

S. 1229Der volle Umfang der außerbetrieblichen Abrechnung ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Außerbetriebliche Stellen
Außerbetriebliche Abrechnungen
Gebietskrankenkasse (als Träger der Krankenversicherung)
Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung
+
Dienstgeberanteil zur S...

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