Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 926
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die bisher behandelten abgabenrechtlichen Bestimmungen vor. Im Bereich des
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Die vorstehend angeführten Personen sind
1) Aus diesem Grund gelten vollinhaltlich alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
2) Den Dienstnehmern i.S.d. ASVG gleichgestellte Personen.
Darüber hinaus finden in diesem Punkt die
Ferialpraktikanten (→ 31.4.1.),
Schnupperlehrlinge (→ 31.4.3.),
Vorstandsmitglieder (→ 31.8.),
Geschäftsführer (→ 31.9.),
Grenzgänger (→ 31.10.)
älteren Personen (→ 31.11.) und die
Personen mit geringem Entgelt (→ 31.12.)
Behandlung.
S. 92731.1. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
730a
31.1.1. Begriff
Der Punkt 7.2. hat die steuerrechtlichen Voraussetzungen, die zur beschränkten Steuerpflicht führen, zum Inhalt. Darauf aufbauend wird in diesem Punkt die Art der Lohnsteuerberechnung behandelt.
31.1.2. Berechnung der Lohnsteuer
Soweit ein ev. geltendes Doppelbesteuerungsabkommen (→ 7.2.) nichts anderes bestimmt, ist die Lohnsteuer beschränkt steuerpflichtige...