Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 22812 Abrechnung von laufenden Bezügen für eine gebrochene Abrechnungsperiode
12.1. Allgemeines
220 In diesem Kapitel wird die Abrechnungstechnik für den laufenden Bezug gezeigt, wenn das Dienstverhältnis
während eines vollen Abrechnungszeitraums beginnt oder endet bzw. beginnt und endet.
Diesen „nicht vollen“ Abrechnungszeitraum bezeichnet man in der Personalverrechnung als „gebrochene Abrechnungsperiode“.
Das in diesem Kapitel behandelte Fachwissen setzt die Durcharbeitung des Kapitels „Abrechnung von laufenden Bezügen für eine volle Abrechnungsperiode“ voraus (→ 11.).
12.2. Grundbezug
221
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1. |
Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Stundenlohns festgelegt wurde: | |||
Stundenlohn × Anzahl der zu bezahlenden Arbeitsstunden | ||||
2. |
Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Wochenlohns festgelegt wurde: | |||
Wochenlohn |
× Anzahl der zu bezahlenden Arbeitsstunden | |||
Anzahl der vereinbarten Arbeitsstunden/Woche | ||||
3. |
Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Monatslohns (-gehalts) festgelegt wurde, durch eine der folgenden Berechnungsarten: | |||
3.1. |
Monatsgrundbezug |
× Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage | ||
einheitlich 30 | ||||
S. 229 |
3.2. |
Monatsgrundbezug |
× Anzahl der zu bezah... |