zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 86928 Lehrlinge

Das Berufsausbildungsrecht sieht die sog. duale Ausbildung vor, also die praktische Unterweisung am Lehrplatz im Betrieb und den theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Der Lehrling verbringt rund 80% seiner Lehrzeit im Betrieb und etwa 20% in einer fachlich einschlägigen Berufsschule.

28.1. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetz vom , BGBl 1969/142, in der jeweils geltenden Fassung.

683 Neben dem Berufsausbildungsgesetz gelten noch für Lehrlinge, die


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Angestelltenberufe erlernen (für sog. kaufmännische Lehrlinge),
Arbeiterberufe erlernen (für sog. gewerbliche Lehrlinge),
  • gegebenenfalls der jeweilige Angestellten-Kollektivvertrag,
  • nicht aber das AngG (§ 5 AngG),
  • gegebenenfalls der jeweilige Arbeiter-Kollektivvertrag,

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.