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BFGjournal 9, September 2016, Seite 302

Einschränkung des Verlustabzugs bei außerbetrieblichen Einkünften: Verstoß gegen das Nettoprinzip?

Bernhard Renner

Bei außerbetrieblichen Einkünften steht aufgrund der ausdrücklichen Anordnung des § 18 Abs 6 EStG 1988 kein Verlustabzug zu. Strittig war im gegenständlichen Fall jedoch, ob diese Bestimmung deshalb verfassungswidrig sein könnte, weil bei negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, für die im laufenden Kalenderjahr keine Ausgleichsmöglichkeit mit anderen positiven Einkünften bestand und die damit gleichsam endgültig „verlorengehen“, das Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip tangiert wird.


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RV/5100040/2016, VfGH-Beschwerde zu E 1701/2016 anhängig

1. Der Fall

1.1. Veranlagungsverfahren

Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 2011 (Jahr 01) ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wovon ein Teilbetrag iHv ca 868.000 Euro auf eine Teilabfindung seines Pensionsanspruchs zufolge Übertritts auf eine betriebliche Kollektivversicherung entfiel. Bei Ermittlung deren Bemessungsgrundlage unterlief der auszahlenden Stelle ein Fehler, der korrigiert wurde und infolge dessen er 2012 (Jahr 02) den zu viel erhaltenen Betrag von ca 355.000 Euro zurückzahlte. Im Einkommensteuerbescheid für 2012 wurde diese Rückzahlung zwar grundsätzlich als negative Einkunft berücksichtigt, da die übrigen positiven Eink...

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