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BFGjournal 5, Mai 2021, Seite 190

Amtsrevision: Operation im Privatspital, um Verlust des Arbeitsplatzes abzuwenden

Angela Stöger-Frank

Die objektiv nachvollziehbare Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, wenn der schon lange dauernde Krankenstand durch die Wartezeit auf einen Operationstermin in einem öffentlichen Krankenhaus noch um Monate hinaus verlängert würde, bewirkt die Zwangsläufigkeit der Kosten für eine Operation im Privatspital ohne eine solche Wartezeit.


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RV/7104192/2020, Revision zugelassen.

1. Der Fall

Aus der Beschwerde der Beschwerdeführerin (Bf) gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom , in dem die von ihr als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Kosten iHv 2.005,00 Euro in einer Privatklinik nicht anerkannt wurden, ist ersichtlich:

Die Bf hat seit mehr als 35 Jahren Diabetes Typ 1 und aufgrund dieser Erkrankung eine 50%ige Behinderung. In den letzten Jahren verschlechterte sich der Gesundheitszustand immer mehr und es traten Folgeerkrankungen auf. Bereits in den letzten Jahren fiel sie aufgrund diverser medizinischer Eingriffe als Arbeitskraft aus und musste um die Erhaltung ihres Arbeitsplatzes kämpfen. Denn die Personalchefin lud sie immer wieder zu Gesprächen ein und setzte sie unter Druck. Sie musste sich daher für eine Operation in einem privaten Institut entsche...

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