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Mindestkörperschaftsteuer: keine Gutschrift bei Anrechnung nach Umwandlung
Im Falle der verschmelzenden Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die natürliche Person als Alleingesellschafter gem Art II UmgrStG, ist die entrichtete, noch nicht verrechnete, Mindestkörperschaftsteuer anzurechnen. Der VwGH entschied nun in welcher Höhe diese Anrechnung auf die festzusetzende Einkommensteuer des nunmehrigen Einzelunternehmers erfolgen kann, denn der Beschwerdeführer (Bf) begehrte eine Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer „ohne Begrenzung“.
1. Der Fall
Als Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wandelte der Bf nach den Bestimmungen des UmgrStG verschmelzend auf sein Einzelunternehmen um, wobei er den Betrieb fortführte. In seiner Erklärung beantragte er die Anrechnung der zum Umwandlungsstichtag nicht verrechneten Mindestkörperschaftsteuer auf die festzusetzende Einkommensteuer und begehrte für den übersteigenden Betrag die Festsetzung einer Gutschrift. Das Finanzamt rechnete die Mindestkörperschaftsteuer auf die Einkommensteuer an, jedoch nur bis zur Höhe der Einkommensteuer. Das Begehren iH auf die Festsetzung einer Gutschrift wies das Fi...