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BFGjournal 5, Mai 2021, Seite 210

Dieselpanscherei durch eine GmbH – Wird der Geschäftsführer zum Steuerschuldner wegen verbotswidriger Herstellung von Mineralöl?

Herbert Schober

Ein dafür letztlich rechtskräftig verurteilter Straftäter hat im Inland für die steuerschuldbegründende Vermischung von (in Österreich angekauften) Dieselkraftstoff mit einem aus der Tschechischen Republik stammenden steuerfreien Mineralöl gesorgt. Er bediente sich dazu einiger österreichischer Gesellschaften, deren Geschäftsführer er war. Die dadurch hergestellten Erzeugnisse fanden schließlich als Treibstoff Verwendung.

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Frage auseinander, ob dieser Geschäftsführer zu Recht als Abgabenschuldner herangezogen worden ist.


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RV/7200022/2018; Revision nicht zugelassen.
§§ 22 Abs 1 u 5, 23 Abs 6, 24 Abs 2, 26 Abs 1, 27 Abs 1 MinStG

1. Der Fall

Im Zuge finanzstrafrechtlicher Ermittlungen kam hervor, dass verschiedene Unternehmen mit Sitz in Österreich, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer (Bf) war, im Zeitraum zwischen 2006 bis 2012 große Mengen von mineralölsteuerfreien aus anderen Mitgliedstaaten stammenden „Grundöl“ erwarben, mit Dieselkraftstoff vermischten und das daraus gewonnene Erzeugnis als Treibstoff weiterverkauften.

Das Zollamt wertete diese Vermischung als verbotswidrige (weil ohne die erforderliche Bewilligun...

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