Handbuch Liegenschaftserwerb
1. Aufl. 2023
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S. 584. Absicherung des Immobilienerwerbes
4.1. Allgemeines
Bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über eine Liegenschaft kann es sich als zweckmäßig erweisen, den Bindungswillen des Verkäufers und/oder des Käufers in entsprechender Form zu dokumentieren bzw abzusichern; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Erwerber einer Liegenschaft das Eigentum an dieser erst mit der Einverleibung im Grundbuch erwirbt (zum Intabulationsprinzip siehe 3.4.1.).
Zur Absicherung des (bisweilen auch bloß potentiellen) künftigen Erwerbers bieten sich verschiedene Instrumentarien an, die nachfolgend exemplarisch – insbesondere im Hinblick auf die Intensität der Bindungswirkung – dargestellt werden sollen.
4.2. Option
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung eines Immobilienerwerbes ist die sog „Option“, die mit dem Vorvertrag verwandt ist. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Abrede, aufgrund der dem Beteiligten das Recht eingeräumt wird, ein inhaltlich bereits im Vorhinein bestimmtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen. Eine Option gewährt – im Unterschied zum Vorvertrag, der auf den Abschluss eines Hauptvertrages gerichtet ist (siehe dazu 4.3.) – also ein Gestaltun...