Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 3401. Einleitung
Für die Abwicklung von Übertragungen von WE-Objekten ist es für Parteienvertreter unerlässlich, sich mit den Themen Grunderwerbsteuer („GrESt“), Immobilienertragsteuer („ImmoESt“) und gerichtlichen Eintragungsgebühren („Eintragungsgebühr“) vertraut zu machen.
Hierzu gehört in der Praxis, neben der Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch die tatsächliche (technische) Abwicklung in FinanzOnline.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer und Eintragungsgebühr)
Wurde ein GrESt-Tatbestand verwirklicht und ist die Steuerschuld entstanden, so ist entweder
eine Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG oder
eine Selbstberechnung gemäß § 11 GrEStG
vorzunehmen (siehe dazu sogleich unter Punkt 3.).
Die ImmoESt knüpft an die GrESt an. Es ist daher für die Behandlung der ImmoESt ausschlaggebend, in welcher Form die GrESt abgeführt wird. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 30c EStG (siehe dazu sogleich unter Punkt 4.).
Auch die gerichtliche Eintragungsgebühr nach dem GGG knüpft an die GrESt an. Es ist daher für die Behandlung der Eintragungsgebühr ausschlaggebend, in welcher Form die GrESt abgeführt wird (siehe dazu unter Punkt 5.).
3. Grunderwerbsteuer
3.1. Allgemeines
Die Grundfor...