Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2023
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Gerald Kerbl/Bernhard Winkelbauer
1. Einleitung
Das Gebührengesetz enthält in § 33 eine taxative Aufzählung an Rechtsgeschäften, die gebührenpflichtig sind, wobei für den Immobiliensektor – und damit auch für Wohnungseigentum – vor allem die Bestandverträge und sonstigen Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält gem § 33 TP 5 GebG von Relevanz sind. Während Verträge über die Vermietung zu Wohnzwecken seit dem nicht mehr der Gebührenpflicht unterliegen, bleiben Verträge über die Vermietung von Immobilien zur betrieblichen Nutzung weiterhin gebührenpflichtig. Werden dementsprechend Wohnungseigentumsobjekte zu Wohnzwecken vermietet, fällt mittlerweile keine Rechtsgeschäftsgebühr mehr an.
S. 266Werden Wohnungseigentumsobjekte für betriebliche Zwecke vermietet, ist es daher jedenfalls von Vorteil, sich bereits frühzeitig mit dem Thema der Rechtsgeschäftsgebühren auseinanderzusetzen, da Fehler in diesem Bereich schnell äußerst kostspielige Folgen nach sich ziehen können. Dabei ist eine spätere Rückgängigmachung einer bereits entstandenen Gebührenschuld durch Vernichtung der Urkunde, Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder ...