Case Studies Verrechnungspreise kompakt
3. Aufl. 2021
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S. 300Case Study 28: Verrechnungspreiskorrekturen und die Normalwertregelung des § 4 Abs 9 UStG
Unter welchen Voraussetzungen kommt es bei Verrechnungspreisanpassungen zur Anwendung der Normalwertregelung nach § 4 Abs 9 UStG?
Wie ist vorzugehen, wenn die Voraussetzungen der Normalwertregelung nicht vorliegen?
Gibt es Fälle, bei denen weder § 16 UStG noch § 4 Abs 9 UStG zur Anwendung gelangt?
Falldarstellung A
Aufgrund einer BP im Ausland werden die Lizenzgebühren, die die Ö-BANK im direkten Zusammenhang mit ihren unecht steuerfreien Umsätzen an ihre Konzernmutter in Kanada iHv € 500.000 (netto) leistet, im WJ 2020 von der ausländischen Steuerverwaltung um € 100.000 erhöht. Die österreichische Finanzverwaltung anerkennt die Fremdüblichkeit der erhöhten Lizenzgebühren.
Lösungsvorschlag
Normalwertregelung gem § 4 Abs 9 UStG
Seit ist gem § 4 Abs 9 UStG (basierend auf Art 72 iVm Art 80 der MwStSyst-RL 2006/112/EG) der Normalwert, unter den folgenden angeführten alternativen Voraussetzungen, als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen anzusetzen, sofern das Entgelt aus außerbetrieblichen Motiven (zB familiäre oder freundschaftliche Nahebeziehungen, Gesellschafterstellungen oder gesellschaftliche Verflechtung, Bindungen ...