Case Studies Verrechnungspreise kompakt
3. Aufl. 2021
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S. 181Case Study 18: Überlassung einer Dachmarke – zwischen Verrechenbarkeit und Shareholder-Activity
Stellt die Überlassung von Dachmarken durch die Konzernmuttergesellschaft eine verrechenbare Leistung dar?
Verrechnung dem Grunde nach – was sind die Abgrenzungskriterien?
Falldarstellung
Die KuK GLOBAL mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Klagenfurt ist im Markenregister als Eigentümerin der Wortmarke bzw Wort-Bild-Marke „KuK GLOBAL“ (Konzernname entspricht dem Markennamen!) registriert.
Ein Großteil ihrer Tochtergesellschaften im Ausland führen diese Dachmarke im Firmenwortlaut und treten daher im Geschäftsverkehr bzw im Rahmen von Kundenkontakten nach außen unter diesem Namen auf. Die Marken werden auch im Rahmen des Marktauftrittes von den Unternehmen auf den Unternehmenswebseiten verwendet. Es existiert eine von der Marketingabteilung entworfene Marken-Guideline, welche alle Unternehmen im Rahmen der Verwendung im Außenauftritt einzuhalten haben. Für die Nutzung der Marken wurde seitens der KuK GLOBAL bisher keine Lizenz an die verbundenen Unternehmen verrechnet.
Der Steuerberater der KuK GLOBAL wird vom CFO beauftragt, eine steuerrechtliche Analyse durchzuführen, ob eine...