Niedrigverzinsung im Bilanz- und Steuerrecht
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 721. Einleitung
Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans einer Kapitalgesellschaft sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 84 Abs 1 AktG, § 25 Abs 1 GmbHG) der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters einzuhalten. Dabei gesteht das Gesetz dem Vorstandsmitglied einen weiten unternehmerischen Ermessensspielraum zu (§ 84 Abs 1a AktG, § 25 Abs 1a GmbHG). Macht das Gesetz hingegen konkretere Vorgaben, hat das Vorstandsmitglied selbstverständlich auch diese zu beachten; man spricht von rechtlich gebundenen Entscheidungen.
Gerichtliche Entscheidungen zur Geschäftsführerhaftung betreffen fast durchwegs rechtlich gebundene Entscheidungen, die die Unternehmensfinanzierung betreffen (von den zahlreichen Entscheidungen zur Insolvenzverschleppung einmal abgesehen). Bei diesen Entscheidungen besteht ein besonders dichtes Netz an rechtlichen Vorgaben, die das Vorstandsmitglied zu beachten hat.
Nach einem kurzen Blick auf allgemeine Grundsätze der Haftung des Vorstandsmitglieds und namentlich der gesetzlichen Anerkennung eines haftungsfreien Ermessensspielraums (2.) werden nachfolgend besonders relevante Beispiele gesellschaftsrechtlicher Bindungen bei Finanzierungsentscheidungen vorgestellt (3.). Dabei wi...