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J. Reich-Rohrwig

Erbrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4199-7

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Erbrecht (2. Auflage)

S. 19314. Kapitel

Privatstiftung und Erbrecht

14.1. Allgemeines

Seit ihrer Einführung im Jahr 1993 ist die Privatstiftung eine juristische Rechtsform, die dazu dient, mittlere und große Vermögen zusammenzuhalten, zu verwalten und langfristig zu halten. Eine (nicht gemeinnützige) Privatstiftung, deren überwiegender Zweck die Versorgung natürlicher Personen ist, kann nämlich für bis zu 100 Jahre errichtet werden. Falls alle Letztbegünstigten dies einstimmig beschließen, kann die Privatstiftung jeweils um bis zu weitere 100 Jahre – auch mehrmals – fortgesetzt werden. So kann ein langfristiger Vermögenszusammenhalt erzielt werden.

Unter dem früheren rigiden Erbschaftssteuerregime wurden Unternehmen oder Unternehmensanteile häufig in Privatstiftungen eingebracht. Privatstiftungen findet man daher häufig als Spitze einer Unternehmensgruppe. Unternehmen, welche von österreichischen Privatstiftungen kontrolliert werden, erzielen nach einer Schätzung einen Umsatz in der Höhe von 10 % des österreichischen BIP. Vielfach wurden aber auch andere Vermögen in Privatstiftungen eingebracht oder von Privatstiftungen aufgebaut.

Mehr als andere juristische Personen erfüllt die Privatstiftung in der Regel auch Zw...

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