Erbrecht
2. Aufl. 2020
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S. 17513. Kapitel
Vererbung von Gesellschaftsanteilen
13.1. Allgemeines
Nachstehend wollen wir erörtern, welche Auswirkungen der Tod eines Gesellschafters auf seine Gesellschafterstellung in einer Gesellschaft hat. Maßgeblich für die rechtlichen Auswirkungen ist, welche Rechtsform die betreffende Gesellschaft hat und was der Gesellschaftsvertrag bzw die Satzung festsetzen. Erörtert werden im Folgenden die Rechtsformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Aktiengesellschaft (AG), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) und die Genossenschaft mit beschränkter Haftung (GenmbH).
Bei der GmbH & Co KG richtet sich die Vererbung der Anteile an der Komplementär-GmbH nach GmbH-rechtlichen Grundsätzen (13.2.), jene der Kommanditanteile nach den für eine KG geltenden Grundsätzen (13.5.).
13.2. Geschäftsanteile an einer GmbH
13.2.1. Allgemeines
Der Tod eines Gesellschafters hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Bestand der GmbH und auf den Geschäftsanteil des Verstorbenen. Der Geschäftsanteil („Anteil“) des Verstorbenen an einer GmbH gehört zu seinem Nachlass.
GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei vererblich. Sind zwei...