Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 36463. Beschränkte Steuerpflicht – Überlassung von Arbeitskräften
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: §§ 1, 98, 99, 100, 101, 102 EStG; §§ 1, 21 KStG; Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-EVO)
Erlässe: EStR 2000 Rz 7940 ff; LStR 2002 Rz 1178 ff
Deskriptoren: Aktivleistung, Antragsveranlagung, Arbeitskräfteüberlassung, Befreiungsbescheid, Befreiungsmethode, beschränkte Steuerpflicht, Bruttobesteuerung, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Lohnsteuerabzug, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Nettobesteuerung, Passivleistung, Shadow Payroll, ständige Wohnstätte, unselbständige Arbeit, Werkvertrag
Sachverhalt
Die TUNNELBAU GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Wien/Österreich beauftragt die in Krakau/Polen ansässige BUDOWA sp. z. o.o. (vergleichbar der Rechtsform einer österreichischen GmbH), ein mit der TUNNELBAU GmbH nicht verbundenes Unternehmen, mit Bewehrungsarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eisenbahntunnels in Österreich. Die BUDOWA sp. z. o.o. entsendet in diesem Zusammenhang 20 in Polen ansässige Arbeiter nach Österreich, die über einen durchgehenden Zeitraum von 15 Monaten in Österreich tätig sind.
Die polnischen Arbe...