Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 28150. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung I
Schwierigkeitsgrad: 🌶
Normen: § 28 EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 6401 ff
Deskriptoren: Einkunftsarten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sachverhalt
Mina Mayer vermietet das ganze Jahr fünf Appartements mit Kochgelegenheit.
Hubertus Huber bekommt neben dem Mietentgelt auch noch ein Entgelt von EUR 1.000 für die Eintragung des Mietrechts seiner Mieter im Grundbuch.
Kurt Karotti verpachtet sein Unternehmen an Siegfried Silber für zwei Jahre, weil er eine Weltreise machen möchte. Danach möchte Kurt Karotti den Betrieb wie bisher weiterführen.
Fragen
Wie sind diese Betätigungen aus einkommensteuerlicher Sicht zu beurteilen?
Wie ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung das Ergebnis zu ermitteln?
Lösung
1. Vermietung und Verpachtung iSd § 28 EStG knüpft nicht an den privatrechtlichen Begriff des Bestandvertrages an, sondern unterstellt einen umfassenderen Begriffsinhalt als den der Vermietung und Verpachtung nach bürgerlichen Recht.
Die entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern zum Gebrauch und oder zur Nutzung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, soweit die Betätigung nicht nach dem Subsidiaritätsprinzip unter die Einkunftsarten des § 2 Abs 3 Z 1 bis 5 EStG fällt. Es ist daher v...