Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 17529. Sonderausgaben – Steuerberatungskosten
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶 (Beispiele a) und b)), 🌶🌶🌶🌶 (Beispiel c))
Normen: § 18 Abs 1 Z 6 EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 1621; LStR 2002 Rz 429 bis 436, 561 bis 564a
Deskriptoren: Abgrenzung zu Betriebsausgaben/Werbungskosten, Sonderausgaben, (ausländische) Steuerberatungskosten
Sachverhalt
Herr Kreativ betreibt ein Marketingunternehmen und erzielt Einkünfte aus § 23 EStG. Im Wirtschaftsjahr 2016 hat Wirtschaftsprüfer Dr. Genau folgende Steuerberatungsleistungen an Herrn Kreativ erbracht:
Gewinnermittlung: EUR 3.600 (brutto)
Abfassung der Einkommensteuererklärung 2015: EUR 1.200 (brutto)
Abfassung der Umsatzsteuererklärung 2015: EUR 1.200 (brutto)
Kontrolle des Steuerbescheides: EUR 120 (brutto)
Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von UVA: EUR 1200 (brutto)
private Vermögens- und Anlageberatung: EUR 600 (brutto)
Herr Alois erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft iSd § 21 EStG. Die Einkünfte werden gem § 17 EStG iVm LuF-Pausch-VO pauschal ermittelt (Vollpauschalierung). Für die Gewinnermittlung sind Steuerberatungskosten iHv EUR 300 (brutto) entstanden.
Frau Hanse (deutsche Staatsbürgerin) ist unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich. Im Jahr 2016 leistet sie Zahlungen an einen deutschen Steuerberater. Die Steuerber...