Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 9214. Tausch
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: § 6 Z 14 EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 2588 bis 2607
Deskriptoren: Anschaffung, Einlage, gemeiner Wert, Tausch, Veräußerung
Sachverhalt
Herr E ist Tischler und tauscht im Jahr 2017 seine Tischfräse (Buchwert EUR 750, gemeiner Wert EUR 850) bei seinem Freund Herrn T, der ebenfalls eine Tischlerei (im Rahmen seiner T-GmbH) betreibt, gegen eine Schleifmaschine (Buchwert EUR 900, gemeiner Wert EUR 930) ein.
Herr E gründet im Jahr 2018 als einziger Gesellschafter die E-GmbH, deren Zweck die Veranlagung von Kapital ist. Das Stammkapital der E-GmbH von EUR 35.000 wird zur Hälfte von Herrn E bar eingezahlt. Als ersten Geschäftsvorfall legt Herr E am seine 1.100 Stück am Investmentfonds Sun 1 (Kurswert am iHv EUR 211 pro Anteilschein, fortgeführte Anschaffungskosten iHv EUR 185 je Anteilschein) und seine 250 Aktien der Hariba AG (Kurswert am iHv EUR 187, historische Anschaffungskosten iHv EUR 193) in die E-GmbH ein. Bisher hat Herr E die Anteile am Investmentfonds und die Aktien im Privatvermögen gehalten (sowohl die Fondsanteile als auch die Aktien sind Neuvermögen iSd § 124b Z 184 EStG).
Im Jahr 2019 bringt Herr E seinen Tischlereibetrieb rückwirkend zum ge...