Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 265. Steuerbefreiung – Mitarbeiterrabatte
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: § 3 Abs 1 Z 21 EStG; Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (SachbezugswerteVO)
Erlässe: EStR 2000 Rz 1574; LStR 2002 Rz 103 f; UStR 2000 Rz 66, 682
Deskriptoren: geldwerter Vorteil, Mitarbeiterrabatt, Steuerbefreiung
Sachverhalt
Das Baustoffunternehmen Karl Kies verkauft an seine Mitarbeiter zu günstigen Konditionen Baustoffe und keramisches Material: Es verrechnet die eingekauften Produkte an die Mitarbeiter zu den Einstandspreisen samt geringem Manipulationsaufschlag weiter.
Das Modeunternehmen Pamela-Fashion schenkt seinen Verkäuferinnen am Anfang der Modesaison die aktuelle Kollektion mit der Auflage, diese im Geschäft aus Werbegründen zu tragen.
Fragen
Wie sind diese Betätigungen aus einkommensteuerlicher Sicht zu beurteilen?
Exkurs: Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich?
Lösung
1. Allgemeines
Mitarbeiterrabatte sind der unentgeltliche oder verbilligte Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber auch fremden Letztverbrauchern anbietet. Sie stellen einen geldwerten Vorteil dar und führen daher grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen Sachbezug, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die ...