Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 11. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶
Normen: § 1 Abs 2 und 3 EStG; § 26 BAO
Erlässe: EStR 2000 Rz 20, 7503, 7955, 7958, 8040
Deskriptoren: Ansässigkeit, beschränkte Steuerpflicht, unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz
Sachverhalt
Beate Bauer besitzt seit mehreren Jahren eine Eigentumswohnung in Linz, welche sie im Jahr 2016 allerdings nur sporadisch nutzt, weil ihr österreichischer Dienstgeber sie beginnend mit Oktober 2015 für zwei Jahre zu einer britischen Tochtergesellschaft nach London entsendet hat (Passivleistung). Im Entsendezeitraum bleibt das Dienstverhältnis zum österreichischen Dienstgeber aufrecht, der Gehaltsaufwand wird aber wirtschaftlich von der Gestellungsnehmerin getragen. Beate Bauer ist weiterhin in der österreichischen Sozialversicherung versichert. Während der Dauer der Entsendung mietet sie eine Wohnung in London.
In der Zeit von Jänner bis Mai 2016 nutzt sie ihre österreichische Wohnung an insgesamt 18 Tagen. Ab Anfang Juni 2016 vermietet sie ihre Wohnung in Linz, wobei der Mietvertrag auf die geplante Dauer der Entsendung befristet ist.
Ende Mai meldet sie ihren Hauptwohnsitz in Linz ab und – zwecks Postzustellung – einen Nebenwohnsitz an der Adresse ihrer Eltern an.
Im Dezember...